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SIE FRAGEN, WIR ANTWORTEN
Wir geben Ihnen gerne Antworten auf Ihre Fragen.
Scheuen Sie sich nicht uns anzusprechen.
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In der
Finanzbuchhaltung und in der Personalabrechnung erledigen wir die
"laufende Buchführung" gemäß. § 6, Nr. 3 und 4 StBerG. d. h. wir bearbeiten laufende
Geschäftsvorfälle (ordnen, kontieren und buchen der Belege). |
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